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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105466
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
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Wird zitiert von ... (28)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der

    Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).

    Es wird daher unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Ansicht vertreten, dass eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II unzulässig und daher allein an die üblichen Mietkosten anzuknüpfen sei (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER -).

    Hinzu kommt, worauf das SG zutreffend hingewiesen hat, dass nach den persönlichen Umständen - leider - keineswegs davon ausgegangen werden kann, die Antragsteller würden bald unabhängig von Leistungen nach dem SGB II leben können (vgl. zur Notwendigkeit eines überschaubaren Zeitraums bei der Übernahme besonders hoher Wohnungskosten: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AS 513/06
    Dieser Beschluss wurde durch Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 insoweit bestätigt, als die weitergehenden Ansprüche der Antragstellerin zurückgewiesen wurden (L 9 AS 67/06 ER).

    Die Frage, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen der Antragstellerin angemessen im Sinn dieser Vorschrift sind, war bereits Gegenstand des oben genannten Beschlusses des 9. Senats vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -.

  • SG Hildesheim, 04.10.2007 - S 34 SO 132/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 30. März 2006 (L 9 AS 67/06 ER) seien die berücksichtigungsfähigen angemessenen Heizkosten auf der Grundlage der angemessenen Wohnfläche und der tatsächlichen, quadratmeterbezogenen Heizkosten zu ermitteln.

    Weiterhin nicht zu folgen vermochte das Gericht der Auffassung des Beklagten, dass sich seine Ansicht auch in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 (Az.: L 9 AS 67/06 ER) wieder finde.

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