Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 12.01.2006 - S 47 AS 1093/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER
Wird zitiert von ... (28)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der …
Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).Es wird daher unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Ansicht vertreten, dass eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II unzulässig und daher allein an die üblichen Mietkosten anzuknüpfen sei (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER -).
Hinzu kommt, worauf das SG zutreffend hingewiesen hat, dass nach den persönlichen Umständen - leider - keineswegs davon ausgegangen werden kann, die Antragsteller würden bald unabhängig von Leistungen nach dem SGB II leben können (vgl. zur Notwendigkeit eines überschaubaren Zeitraums bei der Übernahme besonders hoher Wohnungskosten: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AS 513/06 Dieser Beschluss wurde durch Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 insoweit bestätigt, als die weitergehenden Ansprüche der Antragstellerin zurückgewiesen wurden (L 9 AS 67/06 ER).
Die Frage, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen der Antragstellerin angemessen im Sinn dieser Vorschrift sind, war bereits Gegenstand des oben genannten Beschlusses des 9. Senats vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -.
- SG Hildesheim, 04.10.2007 - S 34 SO 132/06 Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 30. März 2006 (L 9 AS 67/06 ER) seien die berücksichtigungsfähigen angemessenen Heizkosten auf der Grundlage der angemessenen Wohnfläche und der tatsächlichen, quadratmeterbezogenen Heizkosten zu ermitteln.
Weiterhin nicht zu folgen vermochte das Gericht der Auffassung des Beklagten, dass sich seine Ansicht auch in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 (Az.: L 9 AS 67/06 ER) wieder finde.
- SG Hannover, 08.09.2006 - S 51 SO 573/06 Wird, wie im vorlie-genden Fall, eine Wohnung bewohnt, deren Größe die maßgeblichen Wohnflächengren-zen des sozialen Wohnungsbaus wesentlich überschreitet, so sind unabhängig von einer etwa hierdurch verursachten Überschreitung der angemessenen Wohnkosten jedenfalls die Heizkosten auf den angemessenen Betrag zu beschränken, der sich unter hypotheti-scher Zugrundelegung einer angemessenen Wohnfläche ergibt (vgl. hierzu: Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006, Az. L 9 AS 67/06 ER).
Der Vorrang, den § 29 Abs. 3 SGB XII im Grundsatz den tatsächlichen Aufwendungen ein-räumt, spricht dafür, bei einer solchen Korrektur auf das angemessene, im Übrigen die tatsächlichen, quadratmeterbezogenen Heizkosten zugrunde zu legen (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 22 SGB II, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006, Az. L 9 AS 67/06 ER).
- SG Lüneburg, 17.11.2008 - S 25 AS 1615/08
6 Monate; 6-Monats-Zeitraum; angemessene Größe; angemessene Heizkosten; …
Weil schließlich für die Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten eine Vermutung der Angemessenheit streitet (vgl. hierzu nur Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006, - L 7 AS 343/05 ER sowie auch Beschluss vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER) und für ein unangemessenes Heizungsverhalten des Antragstellers von dem Antragsgegner weder Gesichtspunkte vorgetragen noch geltend gemacht worden sind, kommt eine Reduzierung auf ein wie auch immer zu bewertendes angemessenes Maß nicht in Betracht. - LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 1623/06 Vor allem wegen des Gleichbehandlungsgebotes in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II nicht zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 409/05 ER und vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -).
- SG Lüneburg, 07.06.2007 - S 30 AS 819/07 Weiterhin kommt den tatsächlichen Aufwendungen für die Heizung grundsätzlich die Vermutung der Angemessenheit zu (hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER, siehe auch Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER).
- SG Hildesheim, 18.07.2007 - S 36 AS 237/06 Nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialge-richts Niedersachsen-Bremen (vgl. z.B. Beschluss vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER) sind grundsätzlich bei einer Überschreitung der maßgeblichen Wohnflächengrenzen unabhängig von einer etwa hierdurch verursachten Überschreitung der angemessenen Wohnungskosten jedenfalls die Heizkosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den an-gemessen Betrag zu beschränken, der sich unter hypothetischer Zugrundelegung einer angemessenen Wohnfläche ergibt.
- SG Lüneburg, 29.01.2007 - S 24 AS 17/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme weitergehender Heizkosten für eine …
Weiterhin kommt den tatsächlichen Aufwendungen für die Heizung grundsätzlich die Vermutung der Angemessenheit zu (hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER, siehe auch Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER). - SG Lüneburg, 08.11.2006 - S 24 AS 1104/06
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im …
Den tatsächlichen Aufwendungen für die Heizung kommt grundsätzlich die Vermutung der Angemessenheit zu (hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER, siehe auch Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2006 - L 8 AS 380/05
- SG Lüneburg, 05.02.2007 - S 24 AS 1312/06
Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch …
- SG Lüneburg, 07.11.2006 - S 24 AS 1155/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
- SG Lüneburg, 15.01.2009 - S 25 AS 2044/08
- SG Hannover, 11.07.2007 - S 17 AS 844/05
- SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 942/06
- SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 405/06
- SG Hannover, 19.03.2007 - S 45 AS 369/07
- SG Hildesheim, 13.03.2007 - S 36 AS 798/05
- SG Hannover, 09.10.2006 - S 21 AS 1251/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2006 - L 9 B 137/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2006 - L 9 B 138/06
- SG Hildesheim, 25.11.2008 - S 36 AS 88/07
- SG Hildesheim, 26.09.2008 - S 43 AS 1640/08
- SG Hannover, 11.10.2007 - S 31 AS 1927/06
- SG Hannover, 26.09.2006 - S 21 AS 1202/06
- SG Lüneburg, 19.09.2006 - S 24 AS 924/06